FCI - Standard Nr. 328  /  16. 09. 1996  /  D

 KAUKASISCHER SCHAEFERHUND

                                                                                                                                 

URSPRUNG : Russland.

 

DATUM DER PUBLIKATION DES GÜLTIGEN ORIGINAL- STANDARDES  : 30. 01. 1985.

 

VERWENDUNG : Herdenhund, Wach- und Schutzhund.

 

KLASSIFIKATION FCI: Gruppe 2    Pinscher und Schnauzer,

                                                            Molosser und Schweizer

                                                            Sennenhunde.

                                          Sektion 2.2 Molosser, Berghunde.

                                          Ohne Arbeitsprüfung.

 

ALLGEMEINES ERSCHEINUNGSBILD: Kaukasische Schäferhunde sind über mittelgroße bzw. große Hunde von kräftigem bis grob-kräftigem Körperbau; sie sind von Natur aus scharf und Fremden gegenüber misstrauisch.

Diese Besonderheiten, und darüber hinaus ihre Ausdauer, Anspruchslosigkeit und Fähigkeit, sich an die unterschiedlichsten Witterungsbedingungen anzupassen, bieten die Möglichkeit, Kaukasische Schäferhunde in fast allen klimatischen Regionen der Sowjetunion einzusetzen.

Am meisten verbreitet sind die Kaukasischen Schäferhunde in der Grusinischen, der Armenischen und in der Aserbejdshanischen Unions-republik, in den Autonomen Republiken  von Kabardino-Balkarien, Dagestan und Kalmückien, ferner in den Steppengebieten des Nordkaukasus und in dem Gebiet um Astrachan.

In den Transkaukasischen Bereichen sind die Hunde meist massiver, in den Steppengebieten dagegen leichter, hochbeiniger, oft sogar kurzhaarig.

 

VERHALTEN / CHARAKTER (WESEN) : Starker, ausgeglichener, ruhiger Wesenstyp mit gut ausgeprägter Verteidigungsreaktion, die in aktiver Form zum Ausdruck kommt.  Schärfe und Misstrauen Fremden gegenüber sind typisch.

 

KONSTITUTIONSTYPUS : Kräftige bzw. grob-kräftige Erscheinung mit massivem Knochenbau und starker Muskulatur. Die Haut ist stark, aber elastisch.

 

INDEX DER KNOCHENSTRUKTUR : (d.h. Risthöhe geteilt durch Fesselumfang): der Rüden 21-22, der Hündinnen 20-22.

 

FORMATINDEX : (Verhältnis Länge des Körpers x 100 zu Widerristhöhe) : 102 – 108.

 

GESCHLECHTSTYP : Gut ausgeprägt. Die Rüden sind größer und massiver. Hündinnen sind weniger gross und leichter im Bau.

 

KOPF :

 OBERKOPF :

Schädel : Massiv, mit breitem Schädel und stark entwickelten Backenknochen. Breite flache Stirn, die von einer leichten Furche halbiert wird.

Stop : Der Übergang vom Oberkopf zur Schnauzenpartie ist schwach ausgeprägt.

 GESICHTSSCHÄDEL :

Nasenschwamm : Kräftig, breit, schwarz. Bei weißen und hell-weizenfarbigen Exemplaren ist ein brauner Nasenschwamm zulässig.

Fang : Kürzer als der Oberkopf, verjüngt sich kaum merklich.

Lefzen : Stark, aber abgeschlossen und trocken.

Kiefer / Zähne : Weiße, große, gut entwickelte, fest aneinander anliegende Zähne. Die Ansätze der Schneidezähne liegen auf einer Linie. Scherengebiss.

Augen : Dunkle, mittelgroße Augen von ovaler Form, tief eingesetzt.

Ohren : Hängend, hoch angesetzt, stets kurz kupiert.

HALS : Sehr kräftig und kurz. Wird nicht hoch getragen, etwa in einem Winkel von 30-40° zur Rückenlinie.

 KÖRPER :

Widerrist : Sehr breit, muskulös, setzt sich merklich von der Rückenpartie ab.

Rücken : Sehr breit, gerade, muskulös.

Lenden : Kurz, breit, etwas gewölbt.

Kruppe : Breit muskulös, fast horizontal.

Brust : Breit, tief, etwas gewölbt. Die untere Linie liegt auf Ellenbogenhöhe, oder etwas tiefer.

Untere Profillinie und Bauch : Mässig aufgezogen.

 RUTE : Hoch angesetzt; falls hängend getragen erreicht sie die Sprunggelenke; kann sichelförmig, ringelförmig bzw. hakenförmig sein.  Kupierte Rute ist zulässig.

 GLIEDMASSEN

 VORDERHAND : Von vorne gesehen, gerade und parallel. Der Schulter-Oberarm-Winkel beträgt etwa 100°.

Unterarm : Gerade, massiv, mässig lang.

Vordermittelfuss : Kurz, massiv, senkrecht stehend und nur gering nachgehend.

Die Länge der Vorderläufe bis zum Ellenbogen beträgt etwas mehr als die Hälfte der Risthöhe.

Hochbeinigkeitsindex 50 – 54.

 

HINTERHAND : Von hinten gesehen, gerade und parallel.

Kniegelenk : Von der Seite gesehen etwas gestreckt.

Unterschenkel : Kurz.

Sprunggelenke : Kräftig, breit und etwas gestreckt.

Hintermittelfuss : Massiv, senkrecht stehend.
Beim Stehen sind die Hintergliedmassen nicht rückwärts gestemmt. Eine Senkrechte soll vom Sitzbeinhöcker ausgehend über die Mitte des Sprunggelenkes und des Mittelfußes verlaufen.

 

PFOTEN : (Vorder- und Hinterpfoten) : Gross, von ovaler Form, gewölbt, Zehen gut aneinanderliegend.

 

GANGWERK : Frei, gewöhnlich gleichmäßiger, ruhiger Gang. Typische Gangart ist ein kurzer Trab, der bei Beschleunigung in einen etwas plumpen Galopp übergeht.  Die Gliedmassen müssen sich in der Bewegung geradlinig und parallel bewegen, wobei die vorderen mehr zur Mittellinie tendieren.  Die Gelenke der vorderen und hinteren Gliedmassen strecken sich leicht.  Der Rücken und das Kreuz federn geschmeidig. Der Rist und die Kruppe sollen beim Traben auf dem gleichen Niveau verbleiben.

 

HAARKLEID

 

HAAR : Das Haar ist schlicht, grob mit stark entwickeltem hellerem Unterhaar.  Am Kopf und an den Vorderseiten der Gliedmassen sind die Haare kürzer und fest anliegend. Dem Haarkleid nach unterscheidet man 3 Typen:

a)      Langhaarig mit verlängertem Deckhaar : Das lange Haar bildet am Hals eine Art Mähne, am Gesäß gut entwickelte Hosen und die Hinterseiten Läufe sind stark befedert.  Langes Haar bedeckt die Rute allseitig, was ihr ein dickes und buschiges Aussehen verleiht.

b)      Kurzhaarig – mit dichtem, verhältnismäßig kurzem Haar, ohne Mähne, Befederung, Hosen und Fahnenrute.

c)      Eine Übergangs-Varietät – verlängertes Haar, aber ohne Mähne, befederte Läufe, Hosen und buschige Rute.

 

FARBE : Unterschiedlich grau; verschiedene, meist helle bis rostfarbene Töne, auch rostfarbig, strohgelb, weiss, erdfarben, gestreift, aber auch gescheckt und getüpfelt.

 

GRÖSSE :

Widerristhöhe : Rüden nicht unter 65 m, Hündinnen nicht unter 62 cm.

 

FEHLER : Jede Abweichung von den vorgenannten Punkten muss als Fehler angesehen werden, dessen Bewertung in genauem Verhältnis zum Grad der Abweichung stehen sollte.

 

SCHWERE FEHLER :

 

AUSSCHLIESSENDE FEHLER

 

·         Aggressiv oder ängstlich.

·         Jegliche Abweichungen vom einzig zulässigen Scherengebiss.

·         Schwarze oder braune Farbe.

·         Fehlen eines Fangzahnes oder eines Schneidezahnes, Fehlen eines dritten, bzw. vierten Prämolaren oder eines Molaren.

 

Hunde, die deutlich physische Abnormalitäten oder Verhaltensstörungen aufweisen, müssen disqualifiziert werden.

 

 

N.B. : Rüden müssen zwei offensichtlich normal entwickelte Hoden aufweisen, die sich vollständig im Hodensack befinden.